Das Kinderkrankengeld ist eine bedeutende familienpolitische Leistung, die hauptsächlich vom Bund unterstützt wird. Gesetzlich versicherte Eltern erhalten in der Regel 90 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens, wenn sie an Arbeitstagen kranke Kinder zu Hause pflegen und betreuen.
Dieser Anspruch basiert auf zwei rechtlichen Bestimmungen: der Freistellung von der Arbeit und dem zeitlich befristeten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Voraussetzung dabei ist, dass das Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. die Regelung greift auch nur dann, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.
Trotz der Corona-Sonderregelung wird der reguläre Anspruch auf Kinderkrankengeld in den Jahren 2024 und 2025 sogar ausgeweitet, um Eltern weiter zu entlasten.
Die neuen Anspruchszeiten ab 2024 bedeuten eine Verbesserung im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie, und bieten berufstätigen Eltern die notwendige Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Anspruch Kinderpflegekrankengeld…
… Pro Kind: 15 Tage
… Pro Kind für Alleinerziehende: 30 Tage
… Gesamt für alle Kinder: 35 Tage
… Gesamt für alle Kinder bei Alleinerziehenden: 70 Tage