Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Demenz können dazu führen, dass Menschen ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren und andere für sie handeln müssen – vorübergehend oder dauerhaft. Was viele nicht wissen: In solchen Fällen sind Partner oder Familienangehörige nicht automatisch zur gesetzlichen Vertretung berechtigt – zumindest nicht dauerhaft.
Bis 2023 galt, dass Angehörige im Notfall nur entscheiden können, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Nun gibt es das neue Recht der Notvertretung für Ehegatten: Es ermöglicht nicht getrennt lebenden Ehegatten die Entscheidung über Gesundheitsangelegenheiten in akuten Krankheitssituationen.
Das ist besonders für Paare hilfreich, die keine Vorsorge getroffen haben.
Wichtig: Dieses Recht ist auf sechs Monate befristet. Bei Entscheidungen außerhalb der Gesundheitssorge oder bei einer längerfristigen Vertretung entscheidet das Betreuungsgericht, wer die Interessen des Betroffenen weiter vertritt.
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dennoch sollte jeder rechtzeitig Vorsorge treffen! Wir helfen dir dabei!